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Zweitpass Argentinien

Staatsangehörigkeit durch Investition

Argentinien hat mit dem Dekret 525/2025 den Verwaltungsweg für den langerwarteten Investoren-Pass geebnet, über den ausländische Investoren den argentinischen Pass erhalten können: ohne Wohnsitz und ohne Wartezeit. 

Neues Investorenprogramm in Argentinien: Direkter Weg zur Staatsbürgerschaft für ausländische Investoren

Am 31. Juli 2025 veröffentlichte die argentinische Regierung im Boletín Oficial das Dekret Nr. 524/2025, das ausländischen Staatsbürgern, die „bedeutende Investitionen“ im Land tätigen, den direkten Antrag auf die argentinische Staatsbürgerschaft ermöglicht. Die genaue Definition, welche Investitionen als „bedeutend“ gelten, wird künftig das Ministerium für Wirtschaft festlegen. Die Agentur für Programme zur Staatsbürgerschaft durch Investition ist für die Durchführung des gesamten Antragsverfahrens verantwortlich.

​Strenges Prüfverfahren für Antragsteller

Laut Artikel 3 des Dekrets wird nach der Einstufung einer Investition als „bedeutend“ ein umfassendes Prüfverfahren eingeleitet. Die zuständige Agentur fordert dazu Berichte verschiedener staatlicher Stellen an, um mögliche Risiken bei der Vergabe der Staatsbürgerschaft zu bewerten.


Zu den involvierten Institutionen gehören unter anderem:

  • das Ministerium für nationale Sicherheit,

  • die Finanzinformations-Einheit,

  • das Nationale Personenregister,

  • der Geheimdienst, sowie weitere öffentliche oder private Organisationen, die für die Bewertung relevant sein können.

Jede dieser Stellen prüft innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs, ob die Vergabe der Staatsbürgerschaft ein Risiko für die nationale Sicherheit oder strategische Interessen Argentiniens darstellen könnte.

Entscheidung innerhalb von 30 Tagen

Nach Abschluss aller Prüfungen erstellt die Agentur einen detaillierten Bericht, der an die Nationale Migrationsbehörde übermittelt wird. Dieser Bericht enthält eine begründete Empfehlung zur Genehmigung oder Ablehnung des Antrags.
Die Nationale Migrationsbehörde muss innerhalb von 30 Werktagen nach Erhalt des Berichts eine endgültige Entscheidung treffen.

Ziel: Wirtschaftliche Impulse und nationale Sicherheit vereinen

Mit dieser neuen Regelung verfolgt Argentinien einen strategischen und selektiven Ansatz. Im Fokus steht nicht nur der wirtschaftliche Nutzen der Investition, sondern auch der Schutz der nationalen Interessen und der inneren Sicherheit.
Die Agentur ist befugt, ergänzende Vorschriften zu erlassen, um den Ablauf und die Bewertung von Anträgen im Rahmen des Programms weiter zu präzisieren.

Beantragung und Bewilligung

1. Antragstellung

Der Ausländer muss den förmlichen Antrag bei der Agentur für Staatsbürgerschaft durch Investitionsprogramme einreichen, einer dem Wirtschaftsministerium unterstellten Behörde.

4. Stellungnahme

Gilt die Investition nach Art und Umfang als relevant und stehen keine Gründe der Person des Antragstellers entgegen, so verfasst die Behörde eine positive Stellungnahme.

2. Investitionsprüfung

Die Agentur prüft, ob die vom Antragsteller getätigten Investitionen die im Wirtschaftsportfolio festgelegten Kriterien erfüllen, um als relevante Investitionen zu gelten.

5.Vorlage der Stellungnahme

Die Stellungnahme wird an die Nationale Direktion für Migration weitergeleitet, die zum Büro des Chefs des Ministerkabinetts gehört.

3. Risikobewertung

Wird die Investition bestätigt, fordert die Agentur technische Berichte des Ministeriums für Sicherheit, der Finanzinformationseinheit, und des Nachrichtendienst an, um mögliche Risiken zu bewerten.

6. Entscheidung

Die Migrationsbehörde hat 30 Werktage Zeit, um den Bericht zu analysieren und eine endgültige Entscheidung über die Gewährung oder Verweigerung der Staatsbürgerschaft zu treffen.

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