Steuerliche Entlastungen für Vermieter und Verkäufer: Die Argentinische Arbeitsmarktreform und ihre Auswirkungen auf den Immobiliensektor
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Der argentinische Senat und das Abgeordnetenhaus haben das Gesetz zur Modernisierung des Arbeitsmarktes verabschiedet. Neben arbeits- und gewerkschaftsrechtlichen Änderungen enthält das Gesetz auch steuerliche Reformen mit unmittelbaren Auswirkungen auf den Immobilienmarkt.
Das Gesetz wird nun mit Veröffentlichung im Amtsblatt unmittelbar in Kraft treten – mit Rückwirkung zum 1. Januar 2026. Damit sind auch die steuerlichen Begünstigungen rückwirkend anwendbar.
Inhaltsverzeichnis
Hintergrund
Bisherige steuerliche Regelung
Gesetzliche Änderungen
Auswirkungen auf den Immobilienmarkt
Fazit

Hintergrund
Am 11. Dezember 2025 unterzeichnete Präsident Javier Milei das sogenannte „Ley de Modernización Laboral“ zur Behandlung in außerordentlichen Sitzungen des Kongresses. Der 71-seitige Gesetzesentwurf mit insgesamt 191 Artikeln reformiert insbesondere das Arbeitsvertragsrecht sowie gewerkschaftliche Regelungen, um das strukturelle Problem des informellen Arbeitssektors zu entschärfen. Rund 43% der arbeitenden Bevölkerung arbeitet schwarz – ohne Absicherung und Sozialversicherung.
Obwohl der Schwerpunkt im Arbeitsrecht liegt, enthält Artikel 188 zwei zentrale steuerliche Änderungen mit Bezug zum Immobilienmarkt:
1. Steuerbefreiung für Einkünfte aus der Vermietung von Wohnimmobilien
2. Steuerbefreiung für natürliche Personen beim Verkauf von Immobilien
Bisherige steuerliche Regelung
Bis Juli 2024 galt beim Immobilienverkauf ein zweistufiges System:
· Die Immobilienübertragungssteuer (ITI) für vor 2018 erworbene Immobilien
- mittlerweile abgeschafft.
· Die sogenannte "Cedularsteuer" (Spekulationssteuer) für Immobilien, die nach 2018
erworben wurden.
Bisher unterlagen Gewinne aus dem Immobilienverkauf einer 15%igen "Spekulationssteuer“ (Einkommensteuer auf private Veräußerungsgeschäfte) sowie Einkünfte aus der Vermietung von Wohnimmobilien dem individuellen Einkommensteuersatz.
Gesetzliche Änderungen
Das Gesetz sieht keine vollständige Abschaffung der Steuer vor, sondern eine Steuerbefreiung („Exención“). Mit dieser Maßnahme verfolgt die Regierung das Ziel, die Steuerbelastung der Bürger zu senken und Abgaben mit geringer fiskalischer Effizienz und hohem Verwaltungsaufwand abzuschaffen. Dies steht im Einklang mit der aktuellen wirtschaftspolitischen Linie einer allgemeinen Steuerentlastung.
Auswirkungen auf den Immobilienmarkt
Nach einer Analyse des Instituto Argentino de Análisis Fiscal wird die Steuerbefreiung erhebliche Rentabilitätssteigerungen für Vermieter bewirken:
· Bei einem persönlichen Steuersatz von 35 % würde die Nettorendite um 60 % steigen.
· Bei einem Steuersatz von 13 % ergäbe sich eine Renditesteigerung von 17 %.
Die Differenz erklärt sich aus der progressiven Einkommensteuerstruktur, die je nach Einkommenshöhe einen Steuersatz zwischen 5 % und 35 % vorsieht.
Die neue steuerliche Behandlung von Immobilieninvestitionen entspricht nun beispielsweise der von Staatsanleihen – nämlich faktisch einer Nullbesteuerung. Dies wird einen erheblichen Investitionsanreiz auf dem Immobilienmarkt auslösen, da die Rahmenbedingungen verschiedener Anlageklassen nun angeglichen sind.
Fazit
Die Arbeitsmarktreform geht über arbeitsrechtliche Änderungen hinaus und beinhaltet bedeutende steuerliche Impulse für den Immobiliensektor. Die geplanten Steuerbefreiungen könnten so zu einer zusätzlichen deutlichen Belebung des ohnehin attraktiven Immobilienmarktes in Argentinien führen und die Rentabilität von Wohnimmobilieninvestitionen nachhaltig verbessern.





